Ausbildung zum Hubarbeitsbühnenfahrer
Jeder Beschäftigte, der gelegentlich oder regelmäßig mit Hubarbeitsbühnen arbeitet, muss nicht nur Geschick, Können und Verantwortungsbewusstsein mitbringen, sondern benötigt auch eine Ausbildung entsprechend den aktuellen Gesetzen (Vorschriften). Besonders in den technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, wird vom Gesetzgeber vorgegeben, dass der Unternehmer nur ausreichend fachlich geeignete Bediener schriftlich beauftragt. In der Ausbildung wird die Befähigung und die fachlichen Eignung festgestellt und durch ein Zertifikat bestätigt.
Vorgesetzte welche nicht ausreichend ausgebildete Hubarbeitsbühnenfahrer einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall ein.
Weitere Ausbildungsinformationen:
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Beschäftigte welche im Unternehmen mit mobilen Hubarbeitsbühnen Scherenbühnen, Teleskoparbeitsbühnen, LKW-Hubarbeitsbühnen, Senkrechtlifte oder Anhängerbühnen sowie weitere Sonderformen fahren sollen.
Für Einsätze im Ausland bitte AST IPAF beachten.
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BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-008, EN 280, ISO 18898
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Theoretischer Befähigungsnachweis
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige technische Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze Übersteigen, PSAgA
- Verkehrsregeln, Verkehrswege
- Technische Maßnahmen Quetschgefahr, Peitscheneffekt
- Multiple Choice Theorieprüfung
Praktischer Befähigungsnachweis
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Fahrübungen mit Fahrprüfung in den entsprechenden Maschinekategorien
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Mindestalter 18 Jahre, in Abstimmung Lehrlingsmeister 16 Jahre, gesundheitliche Eignung. Bei schlechten deutsch Sprachkenntnisse können Gruppenausbildungen in vielen europäischen Sprachen angeboten werden.
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Die erfolgreiche Befähigung wird mittels Zertifikat und Fahrausweis „Sicherheits Logbuch“ dokumentiert.
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Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet. Das Unternehmen in dem der Bediener beschäftigt ist, hat den Bediener schriftlich zu beauftragen und jährlich zu Unterweisen.
Jährliche Fortbildung von Bediener mobiler Arbeitsmittel
Bei allen Bedienerterminen in der jeweiligen Kategorie möglich