Ausbildung Anwender Ladungssicherung
Jeder Beschäftigte der gelegentlich oder regelmäßig mit Ladungssicherung beschäftigt ist muss nicht nur Geschick, Können und Verantwortungsbewusstsein mitbringen, sondern benötigt auch eine Ausbildung entsprechend den aktuellen gesetzlichen Vorschriften.
Vorgesetzte, welche nicht ausreichend ausgebildete Personen für Ladungssicherung einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall ein.



Weitere Ausbildungsinformationen:
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Beschäftigte welche im Unternehmen mit Ladungssicherung in Kontakt kommen. LKW-Fahrer, Staplerfahrer, Verlader oder Logistikleitung.
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DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge, BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, VDI 2700a, DIN EN 12195.
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Theoretischer Befähigungsnachweis
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Ladungssicherung
- Zurrmittel
- Zubehör zur Ladungssicherung
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige technische Prüfung
- Betriebliches Ladungssicherungskonzept
- Prüfmittel Vorspannkraft, Handkraft, Reibwerte
- Multiple Choice Theorieprüfung
Praktischer Befähigungsnachweis
- Einweisung in Landungssicherungsmethoden
- Sicherungsübungen
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Mindestalter 18 Jahre, in Abstimmung Lehrlingsmeister 16 Jahre.
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Die erfolgreiche Befähigung wird mittels Zertifikat und Fahrausweis „Sicherheits Logbuch“ dokumentiert.
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Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet. Das Unternehmen in dem der Bediener beschäftigt ist, hat den Bediener schriftlich zu beauftragen und jährlich zu Unterweisen.
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