Jährliche Nachunterweisung von Bediener mobiler Arbeitsmittel
Beschäftigte sind auch nur Menschen und können im Berufsalltag Vorgaben und Verhaltensregeln für das Bedienen von mobilen Arbeitsmitteln vergessen. Oder es schleicht sich schlicht weg Routine ein bzw. man gewöhnt sich falsche Verhaltensweisen an.
Jeder Beschäftigte benötigt für seine Tätigkeit als Bediener jährlich eine Nachunterweisung. Diese kann durch unsere Fortbildung, in Kombination mit Ihnen als Arbeitgeber erfolgen.
Damit dies nicht zur Sicherheitslücke im Unternehmen wird muss entsprechend den aktuellen Vorschriften einmal im Jahr eine Auffrischung, Fortbildung stattfinden. Vorgesetzte, welche dies nicht regelmäßig durchführen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall ein.
Weitere Ausbildungsinformationen:
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Beschäftigte welche mit mobilen Arbeitsmitteln beschäftigt sind und hierzu einen Befähigungsnachweis haben. Staplerfahrer, Kranfahrer, Hubarbeitsbühnenfahrer, Ladungssicherungspersonal, Erdbaumaschinenfahrer.
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DGUV Vorschrift 1, BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel.
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Wiederholung der wichtigsten Grundsätze und Verhaltensregeln zu den jeweiligen mobilen Arbeitsmitteln, Erfahrungen aus dem Stand der Technik, Unfallgeschehen, Erfahrungsaustausch aus der betrieblichen Praxis.
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Mindestalter 18 Jahre, in Abstimmung Lehrlingsmeister 16 Jahre.
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Die erfolgreiche Befähigung wird mittels Zertifikat und Fahrausweis „Sicherheits Logbuch“ dokumentiert sowie ein Eintrag in der webbasierten Anwendung Safety-GO
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Bitte entnehmen Sie die Termine bei den jeweiligen Bedienerschulungen. Die Gebühr beträgt je Teilnehmer 60,- € zzgl. MwSt..
Die Schulung geht von 8:00 - 12:00 Uhr.
Bei Interesse an einer Inhouseschulung, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.
Jährliche Unterweisung Winterdienst, Sommerdienst von kommunalen Bauhofmitarbeitern
Winter- und Sommerdienstunterweisungen sind regelmäßig 12 Monate alt wenn sie wieder anfallen. Deshalb ist es nicht nur Pflicht sondern gibt Sinn vor dem Winter die Winterdienstunterweisung aufzufrischen und vor dem Sommer die Sommerdienstunterweisung aufzufrischen. Beschäftigte sind auch nur Menschen und können im Berufsalltag Vorgaben und Verhaltensregeln für das Bedienen von mobilen Arbeitsmitteln vergessen.
Oder es schleicht sich schlicht weg Routine ein bzw. man gewöhnt sich falsche Verhaltensweisen an. Damit dies nicht zur Sicherheitslücke im Unternehmen wird muss entsprechend den aktuellen Vorschriften einmal im Jahr eine Auffrischung aller Unterweisungspflichtigen Tätigkeiten stattfinden. Vorgesetze welche dies nicht regelmäßig durchführen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall ein.
Weitere Schulungsinformationen:
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Beschäftigte im Bauhof welche mit mobilen Arbeitsmitteln im Winterdienst und Sommerdienst beschäftigt sind und hierzu einen Befähigungsnachweis haben oder auch im öffentlichen Verkehrsraum beschäftigt sind. Schneepflugfahrer, Salzstreufahrzeug, Kommunalschlepper, Aufsitzrasenmäher, Balkenmäher, Häcksler, Fräsen, Rüttler und Walzen etc., Handräum- und Kehrdienst.
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DGUV Vorschrift 1, BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel. DGUV Regel 114-016 Straßenunterhaltung
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Wiederholung der wichtigsten Grundsätze und Verhaltensregeln zu den jeweiligen Winterdienst, Sommerdiensttätigkeiten, mobilen Arbeitsmitteln, Erfahrungen aus dem Stand der Technik, Unfallgeschehen, Erfahrungsaustausch aus der betrieblichen Praxis
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Mindestalter 18 Jahre, in Abstimmung Lehrlingsmeister 16 Jahre.
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Die erfolgreiche Befähigung wird mittels Zertifikat und Fahrausweis „Sicherheits Logbuch“ dokumentiert sowie ein Eintrag in der webbasierten Anwendung Safety-GO
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Termine: 08.11.2019
Die Gebühr beträgt je Teilnehmer 60,- € zzgl. MwSt..
Die Schulung geht von 08:00 - 11:00 Uhr.
Bei Interesse an einer Inhouseschulung, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.
Jährliche Fortbildung von Bediener mobiler Arbeitsmittel
Bei allen Bedienerterminen in der jeweiligen Kategorie möglich