Bergefachkraft PKW & LKW
Jeder Beschäftigte der gelegentlich oder regelmäßig als Bergefachkraft arbeitet muss nicht nur Geschick, Können und Verantwortungsbewusstsein mitbringen, sondern benötigt auch eine Ausbildung entsprechend den aktuellen Vorschriften und Gesetzen.
Vorgesetzte, welche nicht ausreichend ausgebildete Bergefachkräfte einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall ein.
Weitere Ausbildungsinformationen:
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Beschäftigte welche im Unternehmen als Bergefachkraft PKW & LKW tätig sind, und hierzu bereits Erfahrung im Umgang mit Abschlepp- und Bergefahrzeugen haben.
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BetrSichV § 12, DGUV Regel 114-615 & DGUV Information 214-010
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Theoretischer Befähigungsnachweis
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Erdbaumaschinen, Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige technische Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln, Verkehrswege
- Fahrerassistenzsysteme, Antikollisionssysteme
- Multiple Choice Theorieprüfung
Praktischer Befähigungsnachweis
- Einweisung am Fahrzeug
- Fahrübungen mit Fahrprüfung
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Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung und praktische Vorerfahrung im Fahren von Abschlepp- und Bergefahrzeugen. Bei schlechten deutsch Sprachkenntnisse können Gruppenausbildungen in vielen europäischen Sprachen angeboten werden.
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Die erfolgreiche Teilnahme wird mittels AST Teilnahmezertifikat und kostenfreier Zugang zur Webanwendung SafetyGo .
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Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet. Das Unternehmen in dem der Bediener beschäftigt ist, hat den Bediener schriftlich zu beauftragen und jährlich zu Unterweisen.
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