Bergungsleiter

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Jeder Beschäftigte der gelegentlich oder regelmäßig als Bergungsleitert arbeitet muss nicht nur Geschick, Können und Verantwortungsbewusstsein mitbringen, sondern benötigt auch eine Ausbildung entsprechend den aktuellen Vorschriften und Gesetzen.

Vorgesetzte, welche nicht ausreichend ausgebildete Bergefachkräfte einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall ein.


Weitere Ausbildungsinformationen:

  • Inhaber und Mitarbeiter von Bergungs- und Abschleppunternehmen, die im Schwerverkehrsbereich tätig sind.

  • BetrSichV § 12, DGUV Regel 114-615 & DGUV Information 214-010

  • Arbeits- und Verkehrssicherheit beim Bergen und Abschleppen
    Arbeiten mit Umlenkrollen
    Erläuterung der Hub- und Kranlasten bei Einsatzfahrzeugen
    Aufgaben und Pflichten des Bergungsleiters
    Physikalische Grundlagen bezüglich der Kräfte bei Bergungen, insbesondere bei Arbeiten mit Kran
    Abschleppen, Schleppen, Transportieren – rechtliche Definitionen
    Verkehrsrechtliche Bestimmungen speziell für Bergungs- und Abschleppdienste: Fahrpersonalrechtliche Vorschriften, Berufskraftfahrer-Qualifikation, Sonntagsfahrverbot, Maut, Personentransport
    Dokumentation der erbrachten Leistungen in Schrift und Bild
    Bergungseinsätze aus der Praxis mit Bilddokumentierung - gemeinsame Erarbeitung von Lösungen -
    Unternehmer- und Arbeitnehmerpflichten aus der DGUV-I 214-010 (BGI 800)
    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung und an die Rechnungsstellung
    Versicherungen
    Fahrerlaubnisrecht
    Weisungsrecht
    Konfliktmanagement

  • Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung und praktische Vorerfahrung im Fahren von Abschlepp- und Bergefahrzeugen. Bei schlechten deutsch Sprachkenntnisse können Gruppenausbildungen in vielen europäischen Sprachen angeboten werden.  

  • Die erfolgreiche Teilnahme wird mittels AST Teilnahmezertifikat und kostenfreier Zugang zur Webanwendung SafetyGo .

  • Der personenbezogene Befähigung gilt unbefristet. Das Unternehmen in dem der Bediener beschäftigt ist, hat den Bediener schriftlich zu beauftragen und jährlich zu Unterweisen.


Nächste Termine:

Es gibt zur Zeit keine neuen Schulungen

 

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