Befähigte Personen Hebebühnen & Hubarbeitsbühnen

Um die Betriebssicherheit von Arbeitsmittel jederzeit gewährleisten zu können, sind Unternehmen verpflichtet, diese regelmäßig durch eine “Befähigte Person“ prüfen zu lassen. In der Ausbildung der AST Akademie erwerben “Befähigte Person Hebe- und Hubarbeitsbühnen“ die nötigen Kenntnisse um Prüfungen dieser Art qualifiziert durchführen zu können.

Bei der Ausbildung stehen der Erwerb von Grundlagen- und Spezialwissen im Bereich Hebe- und Hubarbeitsbühnen, sowie deren Einbindung in die Prüftätigkeit im Vordergrund. Im Speziellen werden Kenntnisse vermittelt, die für eine jährliche Prüfung von Hebebühnen(,) und Hubarbeitsbühnen erforderlich sind. Vorgesetze welche nicht ausreichend ausgebildete Befähigte Personen einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall mit Arbeitsmitteldefekt ein.

Befähigte Person Hebebühnen 1
Befähigte Person Hebebühnen 2
Befähigte Person Hebebühnen 3


Weitere Ausbildungsinformationen:

  • Beschäftigte welche im Unternehmen Arbeitsmittel als Befähigte Person prüfen sollen.

  • BetrSichV § 14, TRBS 1201, TRBS 1203, VDI 4068, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-002 „Prüfung von Hebebühnen“, EN 1493, EN 280

  • Grundlagen

    • Befähigte Person, Haftung, Verantwortung, Fortbildung
    • Rissprüfung, Übersicht Prüfverfahren, Farbeindringprüfung PT im Detail
    • Ablegereife von Zubehörteile wie Ketten, Seile, Chemiefasern
    • Gefährdungsbeurteilung, Austausch von Hydraulikschlauchleitungen
    • Prüfmittel Schablonen, Lehren, Messgeräte
    • Elektronisches Prüfkataster, Dokumentation

    Kernkompetenz

    • Prüffristen, Haftung
    • EG-Maschinenrichtlinie/ CE-Kennzeichnung
    • Hebebühnen nach Prüflisten Grundsatz 308-002
    • Prüfhinweise für Lastaufnahmeeinrichtungen und für Hydraulikschläuche
    • Belastungsproben, Sicherheitseinrichtungen, Lastmomentbegrenzer
    • Notablasssystem, redundanter Personentransport
    • Quetschschutz, Rückhaltesystem
    • Praktische Prüftätigkeit, an dem zum Ausbildungstag festgelegter Hebebühne wie z.B. Fahrzeughebe-, Hubarbeitsbühne, Ladebordwand, Plateau, Abrollcontainer
  • Technische Berufserfahrung im Umgang, Wartung und Prüfung von Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen

  • Die erfolgreiche Teilnahme wird mittels AST Teilnahmezertifikat und kostenfreier Zugang zur Webanwendung SafetyGo . Das Zertifikat führt die Grundlagenausbildung, Kernkompetenz und die Hebebühnenart, welche am Ausbildungstag praktisch geprüft wurde, auf.

  • Das personenbezogene Zertifikat gilt unbefristet. Der Unternehmer muss die Befähigte Person schriftlich beauftragen.

    Zeitnahe Berufliche Tätigkeit:
    Bei Durchführung von mehreren Prüfungen pro Jahr sowie angemessener Weiterbildung und Erfahrungsaustausch im Bereich des zuprüfenden Arbeitsmittels kann die Beauftragung durch den Unternehmer unter Berücksichtigung der VDI 4068 verlängert werden.

    Die Teilnahme an den "AST Safety Days“ entspricht den Anforderungen Weiterbildung und Erfahrungsaustausch gemäß VDI 4068.


Nächste Termine:

Befähigte Personen Hubarbeitsbühnen

06.07.2023 8:30 -16:30

Grundlagenkurs erfolgt im Vorfeld über E-Learning
31.05.2022 BP Kernkompetenz

Befähigte Personen Hubarbeitsbühnen

09.11.2023 8:30 -16:30

Grundlagenkurs erfolgt im Vorfeld über E-Learning
07.12.2022 BP Kernkompetenz

 

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