Befähigte Personen Flüssiggasanlagen an Flurförderzeugen

Um die Betriebssicherheit von Arbeitsmittel jederzeit gewährleisten zu können, sind Unternehmen verpflichtet, diese regelmäßig durch eine “Befähigte Person“ prüfen zu lassen. In der Ausbildung der AST Akademie erwerben “ Befähigte Personen Flüssiggasanlagen an Flurförderzeugen“ die nötigen Kenntnisse um Prüfungen dieser Art qualifiziert durchführen zu können.

Bei der Ausbildung stehen der Erwerb von Grundlagen- und Spezialwissen im Bereich Flüssiggasanlagen an Flurförderzeugen, sowie deren Einbindung in die Prüftätigkeit im Vordergrund. Im Speziellen werden Kenntnisse vermittelt, die für eine jährliche Prüfung von Flüssiggasanlagen an Flurförderzeugen erforderlich sind. Vorgesetze welche nicht ausreichend ausgebildete Befähigte Personen einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall mit Arbeitsmitteldefekt ein.

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Weitere Ausbildungsinformationen:

  • Beschäftigte welche im Unternehmen Arbeitsmittel als Befähigte Person prüfen sollen.

  • BetrSichV § 14, TRBS 1201, TRBS 1203, VDI 4068, DGUV Vorschrift 79, DGUV Grundsatz 310-006

  • Grundlagen

    • Befähigte Person, Haftung, Verantwortung, Fortbildung
    • Übersicht Prüfverfahren
    • Ablegereife von Zubehörteile
    • Gefährdungsbeurteilung, Austausch von Hydraulikschlauchleitungen
    • Prüfmittel Schablonen, Lehren, Messgeräte
    • Elektronisches Prüfkataster, Dokumentation

    Kernkompetenz

    • Prüffristen, Haftung
    • EG-Maschinenrichtlinie/ CE-Kennzeichnung
    • Prüfhinweise für Hydraulikschläuche
    • Praktische Prüftätigkeit, an dem zum Ausbildungstag festgelegten Arbeitsmittel
  • Technische Berufserfahrung im Umgang, Wartung und Prüfung von Flurförderzeugen

  • Die erfolgreiche Teilnahme wird mittels AST Teilnahmezertifikat und kostenfreier Zugang zur Webanwendung SafetyGo . Das Zertifikat führt die Grundlagenausbildung, Kernkompetenz und die Mastkletterbühne, welche am Ausbildungstag praktisch geprüft wurde, auf.

  • Das personenbezogene Zertifikat gilt unbefristet. Der Unternehmer muss die Befähigte Person schriftlich beauftragen.

    Zeitnahe berufliche Tätigkeit:
    Bei Durchführung von mehreren Prüfungen pro Jahr sowie angemessener Weiterbildung und Erfahrungsaustausch im Bereich des zuprüfenden Arbeitsmittels kann die Beauftragung durch den Unternehmer unter Berücksichtigung der VDI 4068 verlängert werden.

    Die Teilnahme an den "AST Safety Days“ entspricht den Anforderungen Weiterbildung und Erfahrungsaustausch gemäß VDI 4068.


Nächste Termine:

Es gibt zur Zeit keine neuen Schulungen

 

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