Ausbildung zum IPAF Auf - Abladepersonal
Jeder Beschäftigte, der gelegentlich oder regelmäßig mit Hubarbeitsbühne auf- und abläd, muss nicht nur Geschick, Können und Verantwortungsbewusstsein mitbringen, sondern benötigt auch eine Unterweisung entsprechend den aktuellen Vorschriften. Der zertifizierte Standard von IPAF „International powered access federation“ gibt zusätzliche Sicherheit für qualitätsgeprüfte Unterweisung. Im Ausland wird generell die PAL-Card als Verladepersonal verlangt.
Weitere Ausbildungsinformationen:
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Beschäftigte, welche regelmäßig Hubarbeitsbühnen auf LKW´s Auf- und Abladen sollen und den IPAF Standard PAL-Card nutzen wollen, bzw. im Ausland Hubarbeitsbühnen verladen sollen.
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ISO 18878, BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8, VDI 2700, IPAF Handbuch
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Theoretischer Befähigungsnachweis
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion Verladerampen
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige technische Prüfung
- Verkehrsregeln, Verkehrswege
- Technische Maßnahmen Quetschgefahr, Peitscheneffekt
- Multiple Choice Theorieprüfung
Praktischer Befähigungsnachweis
- Zurrmittel und Zubehör
- StVZO, Transportmaße, Transportgewichte
- TOP-Modell, alternative Verlademethoden
- Verladeübung mit Fahrprüfung
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Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung.
Bei schlechten deutsch Sprachkenntnisse können Gruppenausbildungen in vielen europäischen Sprachen angeboten werden.
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Die erfolgreiche Befähigung wird mittels IPAF PAL-Card und Zertifikat und Fahrausweis „Sicherheits Logbuch“ dokumentiert.
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Der personenbezogene Auf- Abladeunterweisung gilt in Deutschland unbefristet, da die IPAF Ausbildung von der Berufsgenossenschaft entsprechend DGUV Grundsatz 308-008 anerkannt wird (also auch eine abgelaufene PAL-Card ist aktuell gültiger nationaler Befähigungsnachweis). Für Einsätze bei denen eine gültige PAL-Card notwendig ist, muss die PAL-Card alle 5 Jahre durch eine Schulung (Theorie & Praxis) erneut verlängert werden.