Ausbildung zum IPAF Hubarbeitsbühnen Einweiser

Jeder Beschäftigte der gelegentlich oder regelmäßig mit einer Hubarbeitsbühne arbeitet, muss nicht nur Geschick, Können und Verantwortungsbewusstsein mitbringen, sondern benötigt auch eine Einweisung entsprechend den aktuellen Vorschriften.

Der zertifizierte Standard von IPAF „International powered access federation“ gibt zusätzliche Sicherheit für qualitätsgeprüfte Einweisung. Im Ausland wird generell die PAL-Card als Bedienernachweis verlangt, zusätzlich muss eine Einweisung auf dem jeweiligen Maschinenkategorie erfolgen.
Aber immer öfters schreiben auch deutsche Auftraggeber vor, dass nur Bediener mit aktuell gültiger PAL-Card und Einweisung durch einen Einweiser eingesetzt werden dürfen.

Vorgesetze welche nicht ausreichend ausgebildete Hubarbeitsbühnenfahrer einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall ein.


Weitere Schulungsinformationen:

  • Beschäftigte welche im Unternehmen mit Gabelstapler fahren sollen, und hierzu bereits Erfahrung im Umgang mit Staplern gesammelt haben. Teilnehmer ohne Erfahrung können zusätzliche Praxisausbildung bekommen.
    Für Fahreinsätze in der Schweiz, AST Staplerausbildung nach SUVA, EKAS-Richtlinien beachten.

  • DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge, BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Grundsatz 308-001.

  • Theoretischer Befähigungsnachweis

    • Rechtliche Grundlagen
    • Unfallgeschehen
    • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen, Anbaugeräten
    • Antriebsarten
    • Standsicherheit
    • Betrieb allgemein
    • Regelmäßige technische Prüfung
    • Umgang mit Last
    • Sondereinsätze
    • Verkehrsregeln, Verkehrswege
    • Fahrerassistenzsysteme
    • Multiple Choice Theorieprüfung

    Praktischer Befähigungsnachweis

    • Einweisung am Flurförderzeug
    • Fahrübungen mit Fahrprüfung
  • Mindestalter 18 Jahre, in Abstimmung Lehrlingsmeister 16 Jahre, gesundheitliche Eignung und praktische Vorerfahrung im Fahren von Gabelstaplern. Bei schlechten deutsch Sprachkenntnisse können Gruppenausbildungen in vielen europäischen Sprachen angeboten werden.  

  • Die erfolgreiche Befähigung wird mittels Zertifikat und Fahrausweis „Sicherheits Logbuch“ dokumentiert

  • Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet. Das Unternehmen in dem der Bediener beschäftigt ist, hat den Bediener schriftlich zu beauftragen und jährlich zu Unterweisen.


Nächste Seminare:

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