Kursbeschreibung
Für die Prüfung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz wie Auffanggurte, Haltegurte (gem. DIN EN 361, DIN EN 358) – Seile (gem. DIN EN 1891) – Verbindungselemente (gem. DIN EN 362) – Verbindungsmittel (gem. DIN EN 358, DIN EN 354) – Falldämpfer (gem. DIN EN 355) – Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung (gem. DIN EN 353-2) – Anschlageinrichtungen (gem. DIN EN 795).
Bei unserem Kurs „Befähigte Person für PSA gegen Absturtz“ lernst Du die ergänzenden, arbeitsmittelspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Damit kann dein Unternehmer dich als „Zur Prüfung befähigte Person“ beauftragen. Wir zeigen dir theoretisch und praktisch, ab welchem Grad bei Verschleiß oder Abnutzung, dein Prüfbefund positiv oder negativ ausfällt.
Dauer
1 Tag Grundlagen
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1 Tag Kernkompetenz
Zielgruppen
Unsere Schulung richtet sich an Personen, die im Unternehmen Arbeitsmittel regelmäßig prüfen und rechtsgültige Prüfberichte ausstellen müssen.
Art
Befähigte Person
Sprachen
Deutsch
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Prüfung in anderen Sprachen nach Absprache möglich
Lernziele
- Wiederkehrende Prüfung
- PSA richtig tragen und einsetzen
- Technische Einweisung
- Prüfen nach schädigenden Ereignissen
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