Schilder, Banner, Prüfplaketten
SiGeKo Baustellenschild
Trägerplatte aus 8 mm Aludibond 1000*1500 mm mit frontseitig bedruckter Folie. Auf der Folie sind die die Warnzeichen „Helmpflicht“, „Sicherheitsschuhpflicht“ und „Warnwestenpflicht“, sowie „Zutritt verboten aufgedruckt. Da das „Danger“ Warnschild das selben Format wie das SiGeKo Baustellenschild hat, können beide Schilder an ein Pfosten mit Klemmen befestigt werden. Umseitig sind 10 mm Löcher gebohrt damit das Schild am Bauzaun mit Kabelbinder befestigt werden kann. Weiteres Zubehör wie Pfosten, Pfostenklemmen oder Pfostenfüße sind nicht im AST safety shop beziehbar, diese bitte im regionalem Bauzubehörhändler besorgen.
Baustellen Warnschild „Danger“
Trägerplatte aus 8 mm Aludibond 1000*1500 mm mit frontseitig bedruckter Folie. Auf der Folie sind die die Warnzeichen „Helmpflicht“, „Sicherheitsschuhpflicht“ und „Warnwestenpflicht“, sowie „Zutritt verboten aufgedruckt. Da das „Danger“ Warnschild das selben Format wie das SiGeKo Baustellenschild hat, können beide Schilder an ein Pfosten mit Klemmen befestigt werden. Umseitig sind 10 mm Löcher gebohrt damit das Schild am Bauzaun mit Kabelbinder befestigt werden kann. Weiteres Zubehör wie Pfosten, Pfostenklemmen oder Pfostenfüße sind nicht im AST safety shop beziehbar, diese bitte im regionalem Bauzubehörhändler besorgen.
SiGeKo Gerüstbanner
Gewebefolie mit Verhaltensmaßnahmen zur Gerüstbenutzung. Oben und unten mit Schlaufen für das Befestigen in Standard Fassadengerüsten von Handlauf zu Handlauf.
Prüfaufkleber „AST safety check sign“ für Befähigte Personen
Speziell für das dokumentieren der Prüfungen der Befähigten Person mittels elektronischer Datenverarbeitung bietet sich der „AST safety check sign“ an. Das Besondere daran ist, das jeder Aufkleber eine einmalige Nummer hat welche auch der Barcode oder QR-Code wiederspiegelt. Somit kann das Arbeitsmittel mit dem Aufkleber einmalig gekennzeichnet werden und mit eindeutiger Zuordnung im elektronischen Prüfkataster verwaltet werden. Durch den Barcode, QR-Code ist es zudem möglich rationell mittels Lesegerät die Prüfungen in einschlägige Verwaltungsprogramme zu übernehmen.
Hinweise: Mit der novellierten Betriebssicherheitsverordnung 2015 ist mit § 14 BetSichV Abschnitt (7)erstmals möglich Prüfungen durch Befähigte Personen nur mittels Datenverarbeitung zu dokumentieren. Es ist somit nicht mehr Pflicht bei den wiederkehrenden Prüfungen einen neuen Prüfaufkleber anzubringen, ein Protokoll in Papierform zu erstellen. Ausnahme, das Arbeitsmittel wird außerhalb der Betriebsstätte eingesetzt. Diesem Sachverhalt kommt der „AST safety check sign“ mit der einmaligen Nummer für dauerhaftes kennzeichnen bestens entgegen. Zudem hat der Aufkleber trotzdem die Möglichkeit mittels permanent Marker in einem dafür vorgesehenem Bereich ein Prüftermin einzutragen. Das „AST safety check sign“ bietet alle Optionen.