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SiGeko

Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach Baustellenverordnung „SiGeKo“

Der Bauherr ist, als Veranlasser eines Bauvorhabens, für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle verantwortlich. Aufgrund der überproportional hohen Unfallzahlen gegenüber anderen Branchen, wurde 1998 die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) erlassen.

Die Baustellenverordnung schreibt vor, dass bei Bauvorhaben, bei denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber eingesetzt werden, ein geeigneter Koordinator für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutzplan bestellt werden muss. Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte, können diese Aufgabe bei fachlicher Eignung selbst wahrnehmen oder dies einem Dritten übertragen.

Da auf nahezu auf jeder Baustelle mehr als eine Firma tätig ist und der Bauherr oftmals nicht die fachliche Kompetenz (s. Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB) besitzt, empfiehlt es sich, einen externen Koordinator zu bestellen.
Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte wird jedoch durch Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden. Unberührt bleiben die generellen Pflichten und Verantwortungsbereiche der am Bau Beteiligten.

Die AST GmbH unterstützt Sie bei Ihren Bauvorhaben in Ulm, Alb-Donau-Kreis und ganz Süddeutschland und übernimmt für Sie die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).

Dabei können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:

  • Beratung des Bauherrn in Fragen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes
  • Mitwirkung bei der Ausschreibung in sicherheitsrelevanten Leistungsverzeichnis-Positionen
  • Erstellung der Vorankündigung einer Baumaßnahme an die zuständige Gewerbeaufsicht
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Erstellung von Sonderplänen (Notfallpläne, Staubminderungspläne)
  • Erstellung der Baustellenordnung
  • Erstellung der Objektunterlagen
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Aufstellen der AST-Arbeitsschutz-Infotafel auf der Baustelle
  • Überprüfung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes auf der Baustelle mit abschließendem Protokoll

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89134 Blaustein

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