Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Ausbildung zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer im Unternehmen

Brandschutzhelfer sind wichtige Säulen im Gesamtgefüge Arbeitsschutz

Die rechtlichen Grundlagen für die Verpflichtung des Unternehmers eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen und auszubilden findet sich im Arbeitsschutzgesetz, in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 2.2 und in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“. Der Brandschutzhelfer übernimmt im Unternehmen vordefinierte Aufgaben im Falle eines Brandes und zur Prävention von Brandgefahren. Dazu zählen unter anderem die Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten, die Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden oder das Einweisen der Feuerwehr. Die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer richtet sich grundsätzlich nach der Gefährdungsbeurteilung.

Die DGUV-Information 205-023 gibt Auskünfte über die Art und den Inhalt der Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Die Ausbildung gliedert sich dabei in einen theoretischen und einen praktischen Teil. In unseren Seminaren zum Brandschutzhelfer unterweisen unsere Dozenten die Teilnehmer in die Grundlagen des Brandschutzes und bilden sie zu Brandschutzhelfern aus.

Warum Sie diese Veranstaltung besuchen sollten

Die Teilnehmer werden durch den fachkundigen und erfahrenen Referenten in Theorie und Praxis in alle relevanten Aspekte des betrieblichen Brandschutzes, der Brandbekämpfung sowie der Evakuierung von Gebäuden eingewiesen.Hierbei erlernen Sie die Gefahren, die von Bränden ausgehen und das richtige Verhalten bei Bränden sowie der Räumung von Gebäuden und Gebäudeteilen kennen.

Die taktische Vorgehensweise bei der Verwendung von Geräten zur Erstbrandbekämpfung ist ebenfalls Bestandteil des Seminars. Es erfolgt eine praxisbezogene Ausbildung - von der Praxis für die Praxis - durch unseren im Einsatzdienst der Feuerwehr als Führungskraft tätigen Referenten.


Weitere Ausbildungsinformationen:

    • Mitarbeiter, die mit Aufgaben im Brandschutz betraut werden sollen bzw. betraut sind
    • Mitarbeiter aus Verwaltung, Technik, Produktion, Lager
    • Mitarbeiter von Industriebetrieben, Banken, Rechenzentren, Versicherungen, Behörden, Verkaufsstätten etc.
    • Rechtliche und berufsgenossenschaftliche Grundlagen
    • Aufgaben von Brandschutz und Räumungshelfern
    • Verhalten im Brand-/Räumungsfall - Ermittlung der Anzahl von Helfern - Notwendige Ausstattung
    • Brandschutz im Unternehmen
    • Organisatorischer Brandschutz - Verantwortlichkeiten - Brandschutzordnung
    • Evakuierung / Räumung von Gebäuden
    • Notwendigkeit einer Räumung - Alarmierung, Taktik und Vorgehensweise - Räumungskonzepte
    • Löscheinrichtungen und Löschmittel
    • Mögliche Gefahren - Brandklassen - Feuerlöscher - Funktions- und Wirkungsweise - Wandhydranten
    • Praktische Löschübung am gasbetriebenen „Firetrainer“ mit handbetätigten Feuerlöschern
    • Handhabung von Feuerlöschern - Vorgehensweise bei der Brandbekämpfung - Löschtaktik
  • Um für den Brandfall gewappnet zu sein, muss der Unternehmer in ausreichender Anzahl Personen benennen, die eine Räumung der Gebäude sicherstellen und Entstehungsbrände bekämpfen können. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Laut ASR A2.2 ist in der Regel jedoch, bei normaler Brandgefährdung, ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend.

    Auf Basis der aktuellen Rechtsvorschriften werden alle grundlegenden Inhalte und Maßnahmen des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes vermittelt, die für die Branderstbekämpfung, Alarmierung und Räumung von Gebäuden notwendig sind.

  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer

    (0,5 Tag) 8:00 - 12:00 Uhr
    Kursgebühr: 125,- € zzgl. MwSt.


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