Qualifizieren Sie sich zur Befähigten Person für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen und Fahrzeughebebühnen, durch das strukturierte Ausbildungsprogramm von AST. Rechtskonforme UVV-Prüfungen an allen Hebebühnen-Bauarten, von der mobilen Hubarbeitsbühne über die Kfz-Hebebühne bis zur Kippbühne, entsprechen BetrSichV § 14 Abs. 2, TRBS 1203, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 und DGUV Grundsatz 308-002. Der Grundkurs „Basic Befähigte Person Hebebühnen“ ab 990 Euro netto qualifiziert Sie zur eigenverantwortlichen Prüfung; die ergänzende ISO-17024-Personenzertifizierung liefert den international anerkannten Kompetenznachweis. Der Lehrgang zur Prüfung von Hebebühnen befähigt zu lückenlosen UVV-Kontrollen und reduziert das Haftungsrisiko in Ihrem Betrieb.
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Die Qualifizierung zur Befähigten Person für Hubarbeits- und Fahrzeughebebühnen ist bei AST in zwei ergänzenden Stufen strukturiert. Die „Basic“-Qualifikation Hubarbeits- und Fahrzeughebebühnen als fundierte Prüfbefähigung und die optionale ISO-Personenzertifizierung nach ISO 17024 als erweiterte Kompetenzdokumentation. Der Basic-Kurs integriert rechtliche Rahmenbedingungen mit hebebühnenspezifischem Fachwissen in einem durchgängigen Ausbildungskonzept. Die ISO-Zertifizierung belegt darüber hinaus die Kompetenz nach weltweit anerkannten Qualitätsstandards. Unsere Befähigte-Personen-Lehrgänge resultieren aus mehr als zwei Jahrzehnten Erfahrung im Arbeitsschutz; Kursteilnehmende erwerben Handlungssicherheit im Prüfen von Hubarbeitsbühnen, Kfz-Hebebühnen und weiteren Bauarten durch realitätsbezogene Lehrinhalte und versierte Ausbilder.
Die folgenden sechs Qualifizierungsvarianten decken die gängigen Lernpräferenzen und Betriebsgrößen ab.
Der Kurs Befähigte Person Hubarbeits- und Fahrzeughebebühnen „Basic“ etabliert die komplette Prüfbefähigung für Hubarbeitsbühnen und Fahrzeughebebühnen in einem geschlossenen Ausbildungsgang. Die Qualifikation verknüpft gesetzliche und technische Basiskompetenzen mit hebebühnenspezifischem Know-how und autorisiert zur selbstständigen Ausführung von UVV-Kontrollen an Hubarbeitsbühnen, Kfz-Hebebühnen, Hubtischen, Lade- und Überladebrücken, Ladebordwänden, Hubladebühnen und Kippbühnen. Der Kurs orientiert sich an BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 1203, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 und DGUV Grundsatz 308-002.
Inhalt: Der Hebebühnen-Lehrgang etabliert die Logik der Betriebssicherheitsverordnung, definiert Anforderungsprofile für Befähigte Personen gemäß TRBS 1203, erläutert Grundprinzipien der prüforientierten Gefährdungsbeurteilung und zeigt Kontrollmethoden zum Nachweispflichten auf. Daran schließen hebebühnenspezifische Prüfabläufe an: Charakteristische Defekte wie Strukturrisse am Tragwerk, Abnutzung an Hydraulikzylindern, mangelhafte Sicherungssysteme, Beschädigungen an Hydraulik-Schlauchleitungen nach DGUV Regel 113-020 und Stabilitätsdefizite an unterschiedlichen Hebebühnen-Bauarten werden detailliert erarbeitet. Anwendungsorientierte Prüfszenarien an diversen Bauarten, Mängelbewertung nach Ausschlusskriterien und rechtsverbindliche Protokollierung mittels Hebebühnen-Checklisten konsolidieren die erworbenen Fähigkeiten.
Die Basic-Qualifikation für Hubarbeits- und Fahrzeughebebühnen enthält das Modul „Grundkurs QM A+B+C“. Hebebühnen zählen zu den Arbeitsmitteln mit erhöhtem Prüfaufwand und Gefährdungspotenzial; eine bereits absolvierte Einheit „Grundkurs QM A+B+C“ rechnet AST auf diese Vorleistung an und reduziert den Preis entsprechend.
Ausbildungsziel: Absolventinnen und Absolventen realisieren UVV-Kontrollen an Hebebühnen eigenverantwortlich und rechtswirksam. Sie durchdringen die gesetzlichen Rahmenbedingungen gemäß DGUV Grundsatz 308-002, identifizieren sicherheitsrelevante Defekte an diversen Bauarten, bewerten diese sachgerecht nach den jeweiligen Ausschlusskriterien und protokollieren Prüfergebnisse normgerecht.
Zielgruppe: Technisches Personal aus Wartung, Instandhaltung und Gebäudemanagement, Werkstattmeister und Techniker, die UVV-Kontrollen an Hebebühnen übernehmen sollen. Produktions- und Logistikleiter, die ihre betriebseigenen Hebebühnen kontrollieren wollen. Beschäftigte aus Kfz-Werkstätten und aus der Höhenarbeit, die bereits Anwendungskenntnisse an Hebebühnen besitzen und vollumfänglich zur Kontrolle autorisiert werden sollen.
Berufliche Perspektive: Der UVV-Prüfer befähigt zur Durchführung von Hebebühnenkontrollen im eigenen Betrieb oder als externer Prüfdienstleister. Die optionale ISO-17024-Personenzertifizierung ergänzt die Qualifikation um einen international anerkannten Kompetenznachweis.
Abschluss: Das Zertifikat Befähigte Person Hebebühnen „Basic“ autorisiert zur vollumfänglichen Durchführung von UVV-Kontrollen an den sieben gängigen Hebebühnen-Bauarten.
Dauer & Preis: 2 Tage, ab 990 Euro zzgl. MwSt.
Die ISO-Personenzertifizierung erreicht die höchste Qualifikationsstufe für Befähigte Personen im Bereich Hubarbeitsbühnen und Fahrzeughebebühnen. Diese Personenzertifizierung bestätigt Prüfkompetenz nach TRBS 1203 und dem international anerkannten Standard ISO 17024 für Hubarbeitsbühnen und hebebühnengestützte Arbeitsmittel. Die Zertifizierung dokumentiert Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz auf höchstem Niveau im Prüfbereich Hubarbeitsbühnen und Fahrzeughebebühnen.
Inhalt: Die Zertifizierung umfasst eine umfassende Prüfung (schriftlich und mündlich) aller erworbenen Kompetenzen im Bereich der Prüfung von Hubarbeitsbühnen und Fahrzeughebebühnen. Die ISO 17024-Zertifizierung wird international anerkannt und bezieht sich auf die Prüfung von Hubarbeitsbühnen, Fahrzeughebebühnen und vergleichbaren Hebebühnentypen.
Ausbildungsziel: Teilnehmer weisen ihre Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz auf höchstem Niveau nach. Sie absolvieren erfolgreich eine international anerkannte Personenzertifizierung für Hubarbeitsbühnen- und Fahrzeughebebühnenprüfungen.
Zielgruppe: Befähigte Personen zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen und Fahrzeughebebühnen, die im Rahmen von Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 9001 tätig sind. Externe Dienstleister, die ihre Fachkompetenz im Bereich Hubarbeitsbühnen- und Hebebühnenprüfung dauerhaft nachweisen müssen. Unternehmen, die höchste Qualitätsstandards bei der Prüfung von Hubarbeitsbühnen und Fahrzeughebebühnen anstreben.
Berufliche Perspektive: Die Zertifizierung ermöglicht das Durchführen von Hubarbeitsbühnen- und Fahrzeughebebühnenprüfungen im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems. Externe Prüfer weisen ihre dauerhaft aktuelle Fachkompetenz mit der Zertifizierung nach.
Abschluss: ISO 17024-Personenzertifikat; international anerkannte Höchstqualifikation mit Rezertifizierungsnachweis.
Dauer & Preis: Zusätzliche Prüfung zur Basic-Qualifikation; 450 Euro zzgl. MwSt.
Die Rezertifizierung erfolgt alle 3 Jahre durch Nachweis kontinuierlicher Prüftätigkeit und Teilnahme an den AST SafetyDays.
Die Ausbildung zur Befähigten Person für Hebebühnen (UVV-Prüfer) folgt einem strukturierten Qualifizierungsprozess, der theoretisches Fundament mit praktischer Anwendung verknüpft. Der Qualifizierungsprozess bei AST basiert auf einem integrierten Schulungskonzept, das maximale Effizienz bei höchster Qualität für Hebebühnenprüfungen gewährleistet. Die Ausbildung gliedert sich dabei in aufeinander aufbauende Lernphasen aus Theorie, Praxis und Anwendung im Prüfalltag.
Der Hebebühnen-Lehrgang „Basic“ vermittelt die vollständige Prüfkompetenz in einem zusammenhängenden 2-Tages-Kurs. Der Kurs kombiniert die rechtlichen Grundlagen der Betriebssicherheitsverordnung, die Anforderungen der TRBS 1201 und TRBS 1203 sowie die Systematik der prüforientierten Gefährdungsbeurteilung mit hebebühnenspezifischem Fachwissen nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-002 und DGUV Information 208-015 für Fahrzeughebebühnen. Die Schulung behandelt alle gängigen Hebebühnen-Typen: Hubarbeitsbühnen, Kfz-Hebebühnen, Hubtische, Lade- und Überladebrücken, Ladebordwände, Hubladebühnen und Kippbühnen. Praktische Übungen an verschiedenen Bauarten mit unterschiedlichen Schadensbildern festigen das theoretische Wissen. Die Teilnehmenden erhalten umfangreiche Hebebühnen-Checklisten für die tägliche Praxis.
Im praktischen Teil der Ausbildung werden typische Prüfsituationen gezielt trainiert. Die Schulung für Befähigte Personen für Hebebühnenprüfungen bei AST simuliert realitätsnahe Prüfsituationen, die Befähigte Personen im Arbeitsalltag treffen. Teilnehmende trainieren im bewussten präparierten Schadensfällen die Bewertung kritischer Defekte:
Ergänzend zur Grundqualifikation kann die Ausbildung durch eine ISO-Personenzertifizierung erweitert werden.
Die ISO-Personenzertifizierung nach ISO 17024 stellt einen besonderen Qualitätsnachweis für Hebebühnenprüfungen dar. Diese Zertifizierung dokumentiert die Kompetenz nach international anerkanntem Standard und erleichtert den Nachweis der zeitnahen beruflichen Tätigkeit. Für Prüfdienstleister ist sie haftungstechnisch wertvoll, für betriebsinterne Prüfer vereinfacht sie Audits nach ISO 9001.
Der Qualifizierungsprozess berücksichtigt alle relevanten Regelwerke – von BetrSichV und TRBS bis zu VDI-Richtlinien und DGUV-Prüfgrundsätzen, und stellt so rechtssichere Hebebühnenprüfungen sicher.
Nach erfolgreichem Abschluss der Hebebühnenprüfer-Ausbildung erfolgt die formelle Bestellung durch den Arbeitgeber. Die erworbenen Kenntnisse werden durch regelmäßige Fortbildungen im Rahmen der jährlichen AST SafetyDays aktuell gehalten.
Unser integriertes Schulungskonzept für Befähigte Personen für Hebebühnen verbindet theoretisches Fundament mit praktischer Anwendung und sorgt für maximale Qualität bei UVV-Hebebühnenprüfungen.
Der 2-Tages-Kurs kombiniert rechtliche Grundlagen, BetrSichV, TRBS 1201/1203, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-002 und DGUV Information 208-015 mit Prüfmethoden und realen Szenarien an verschiedenen Hebebühnen-Bauarten.
Die ISO-Personenzertifizierung ist ein international anerkannter Qualitätsnachweis Ihrer Kompetenz. Sie erleichtert interne Prüfaudits nach ISO 9001 und dient Prüfdienstleistern als wichtiger Haftungsnachweis.
Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die formelle Bestellung zum UVV-Prüfer für Hebebühnen durch den Arbeitgeber. Sie sind nun befähigt, Grenzfälle wie kritischen Hubzylinderverschleiß oder grenzwertige Abnutzung an Tragwerken rechtssicher zu bewerten.
Bleiben Sie auf dem Stand der Technik. Durch die jährlichen AST SafetyDays halten Sie Ihr Fachwissen zu Hebebühnen aktuell und erfüllen die Forderung nach zeitnaher beruflicher Tätigkeit.
Dauer:
2 bis 4 Tage (je nach Arbeitsmittel)
Preis:
990 €
zzgl. MwSt.
Qualifikation:
„Basic“-Zertifikat für Befähigte Personen (vollständige Prüfkompetenz für ein Arbeitsmittel)
Dauer:
Zusätzliche Prüfung
Preis:
Basic + 450 €
zzgl. MwSt.
Qualifikation:
Zusätzliche Personenzertifizierung ISO 17024 für Befähigte Personen (optional)
Die Lehrgänge für UVV-Hebebühnenprüfung erfassen alle praxisrelevanten Bauarten nach DGUV Grundsatz 308-002, DGUV Information 208-015 und DGUV Regel 108-006. Jeder Hebebühnen-Typ zeigt charakteristische Defektbilder und Ausschlusskriterien, die theoretisch und praktisch vermittelt werden.
Kontrolle mobiler Arbeitsbühnen für Höhenarbeiten bis 100 Meter Arbeitshöhe und 40 Meter seitlicher Auskragung.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle stationärer Hebebühnen in Werkstätten nach DGUV Information 208-015.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle von Scherenhubtischen zur ergonomischen Höhenanpassung.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle fahrzeuggebundener Hebebordwände.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle von Rampenbrücken nach DGUV Regel 108-006.
Prüfschwerpunkte:
Prüfung von Be- und Entladeanlagen an Lagerhallen.
Prüfschwerpunkte:
Kontrolle der Kippvorrichtungen für Schüttgut- und Sonderverladung.
Prüfschwerpunkte:
Die verschiedenen Hebebühnen-Typen werden theoretisch erarbeitet und praktisch an Original-Arbeitsmitteln trainiert. Die Absolventinnen und Absolventen lernen typspezifische Ausschlusskriterien kennen und wenden diese in realitätsnahen Prüfsituationen an. Die Hebebühnen-Checklisten werden für jeden Bauarttyp speziell erarbeitet.
Um als Befähigte Person für UVV-Hebebühnenprüfungen qualifiziert zu werden, muss die Person drei zentrale Qualifikationsanforderungen erfüllen: eine einschlägige Berufsausbildung, praktische Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit. Diese Basisanforderungen sind in § 2 Abs. 6 BetrSichV definiert und werden in der Technischen Regel TRBS 1203 konkretisiert.
Anerkannt werden technische Ausbildungsberufe wie Mechatroniker, Industriemechaniker, Kfz-Mechatroniker, Elektroniker für Betriebstechnik oder Konstruktionsmechaniker. Ein einschlägiges Ingenieurstudium in Maschinenbau, Mechatronik oder Elektrotechnik ersetzt die Berufsausbildung. Entscheidend ist die fachliche Einschlägigkeit zum Arbeitsmittel Hebebühne.
Mindestens ein Jahr Berufserfahrung an hydraulischen oder elektrischen Komponenten der Hebebühne. Personenaufnahmemittel zum Heben mit Kranen erfordern dieselbe Erfahrungsspanne in Instandhaltung oder Prüfung. Die Erfahrung bezieht sich konkret auf die Bauart, die später geprüft werden soll.
Laufende Einbindung in Prüf-, Wartungs- oder Instandsetzungsaufgaben an der jeweiligen Hebebühnen-Bauart. Die TRBS 1203 nennt keine feste Jahresangabe; Maßstab ist die Aktualität der technischen Kenntnisse. Eine Person, die seit fünf Jahren keine Hebebühne geprüft oder gewartet hat, verliert praktisch ihre Befähigung.
Befähigte Personen für Hebebühnenprüfungen müssen bei Kontrollen fachlich unabhängig agieren und dürfen durch diese Rolle nicht benachteiligt werden. Diese Unabhängigkeit garantiert objektive Prüfergebnisse und trägt zur Betriebssicherheit bei.
Die formalen Rollen rund um UVV-Prüfer und Befähigte Personen führen in der Praxis regelmäßig zu Begriffsverwirrung.
Die Begriffe „UVV-Prüfer / Sachkundiger für Hebebühnen“ und „Befähigte Person zur Prüfung von Hebebühnen“ werden in der Praxis häufig synonym verwendet. Rechtlich korrekt ist jedoch die Bezeichnung „zur Prüfung befähigte Person“ nach § 2 Abs. 6 BetrSichV.
Der Begriff stammt aus älteren berufsgenossenschaftlichen Regelwerken vor der BetrSichV-Novelle 2002. Er bezeichnete Personen, die UVV-Kontrollen an Hebebühnen durchführten. Rechtlich wurde der Begriff ersetzt, steht in der Praxis aber häufig für dieselbe Qualifikation.
Dies ist der heute korrekte Begriff nach BetrSichV. Wer UVV-Prüfer für Hebebühnen werden möchte, absolviert heute den entsprechenden Befähigte-Person-Lehrgang bei AST.
Ein Sachverständiger steht für eine höhere Qualifikationsstufe, in der Regel mit Ingenieurqualifikation und mindestens drei Jahren Erfahrung. Der Einsatz erfolgt hauptsächlich bei Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS). Bei Standardhebebühnen ist dies in der Regel nicht erforderlich.
Die zeitnahe berufliche Aktivität erfordert kontinuierliche Fortbildung für Befähigte Personen im Hebebühnenbereich. Technische Neuerungen an Hubarbeitsbühnen, Regelwerksanpassungen und innovative Prüfmethoden machen regelmäßige Aktualisierungen unverzichtbar.
Regelmäßige Fortbildungen sichern die Aktualität des Fachwissens. Die TRBS 1203 fordert diesen Beleg kontinuierlicher Weiterbildung. In der VDI 4068 werden je nach Qualifikationsmerkmal Fortbildungen alle ein bis drei Jahre vorgegeben. Jährliche Schulungen von mindestens einem Tag Dauer haben sich als Mindeststandard etabliert. Themenschwerpunkte sind dabei meist folgende:
Praktische Prüfaktivität erhält die Kompetenz. Mehrere Hebebühnenprüfungen pro Jahr sind erforderlich, um Routine zu bewahren. Bei längeren Unterbrechungen über sechs Monate empfiehlt sich ein Auffrischungskurs mit praktischen Übungen an diversen Bauarten und aktuellen Hebebühnen-Checklisten.
Fachlicher Austausch erweitert den Horizont. Erfahrungsaustausch mit Kollegen, Teilnahme an Fachveranstaltungen und Mitarbeit in Arbeitskreisen fördern die Expertise. Herstellerschulungen zu innovativen Hebebühnen-Typen oder Technologieneuerungen ergänzen das Wissensspektrum.
Dokumentation der Fortbildung schafft Rechtssicherheit. Ein Fortbildungsbeleg dokumentiert folgendes:
Eine strukturierte Fortbildungsform bringt AST mit den eigenen SafetyDays in ein jährlich planbares Format.
AST SafetyDays als jährliche Fortbildung
Die AST SafetyDays bieten eine kompakte eintägige Fortbildung für Befähigte Personen im Hebebühnenbereich. Das 7-stündige Programm erfasst aktuelle Regelwerksanpassungen gemäß DGUV Grundsatz 308-002, Praxisfälle und ermöglicht branchenübergreifenden Erfahrungsaustausch.
Die Fortbildung erfüllt die Vorgaben der TRBS 1203 und VDI 4068 und verlängert AST-Zertifizierungen um zwölf Monate. Absolventen erhalten vollständige Unterlagen zur Aktualisierung ihrer Prüfhilfsmittel für Hebebühnen, inklusive aktualisierter Hebebühnen-Checklisten.
Die AST SafetyDays finden am CAMPUS M. Home of safety statt und werden in einem Ein-Tages-Zeitraum einmal im Jahr veranstaltet. Die Investition von 315 Euro plus Mehrwertsteuer sichert den rechtskonformen Kenntnisstand für Hebebühnenprüfungen für das gesamte Jahr.
Der Austragungsort und das Lernformat variieren je nach individuellem Bedarf.
Die Lehrgänge für Befähigte Personen im Hebebühnenbereich werden in drei Formaten bzw. an drei Standorten angeboten: Vor-Ort-Schulungen im CAMPUS M. Home of safety, VR-Schulungen mit authentischen Prüfszenarien und firmeninterne Schulungen direkt in Ihrem Betrieb.
Die Schulungen für die Prüfung von Hebebühnen sind Bestandteil unseres kompletten Programms an Schulungen für zur Prüfung befähigte Personen.
Vor-Ort-Schulungen finden im CAMPUS M. Home of safety oder direkt in Ihrem Betrieb statt. Unsere bewährten Ausbildungsprogramme erfassen alle Hebebühnen-Typen und Prüfmethoden. Anwendungsorientierte Übungen werden gerne auf dem AST-Übungsgelände durchgeführt, wo diverse Defektbilder an Originalhebebühnen identifiziert und bewertet werden können. Die Absolventen trainieren intensiv mit Hebebühnen-Checklisten für die diversen Bauarten.
Firmeninterne Inhouse-Schulungen passen Lehrgangsinhalte und Prüfbeispiele an Ihre konkreten Hebebühnen-Bauarten im Betrieb an. Rentabel ab zwei Mitarbeitenden; Unsere AST-Trainer bringen Schulungsmaterial und Prüfbeispiele direkt zum Standort.
Wir bei AST stehen jeden Morgen für ein Ziel auf: Ihre Mitarbeiter gehen abends so gesund nach Hause, wie sie gekommen sind. Unsere fortschrittlichen Arbeitssicherheitsschulungen bieten maximale Sicherheit, zugeschnitten auf Ihr Unternehmen als ganzheitliches Konzept. Zuverlässig im Alltag, bewährt im Ernstfall. Diese Qualität verdanken wir unserer konsequenten Spezialisierung im Bereich Arbeitssicherheit seit über 20 Jahren. Deshalb werden unsere Befähigte-Personen-Schulungen, wie die für Hebebühnen, auch so häufig gebucht.
Angelika und Matthias Müller (Geschäftsführung)
Der Begriff Hebebühne umfasst alle kraftbetriebenen Arbeitsmittel zum Heben von Personen oder Lasten nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, darunter Hubarbeitsbühnen, Kfz-Hebebühnen, Hubtische, Lade- und Überladebrücken, Ladebordwände, Hubladebühnen und Kippbühnen.
Falsch aufgestellte oder defekte Hebebühnen bilden die Hauptunfallursache bei Arbeitsbühnen. Regelmäßige Kontrollen identifizieren Schäden vor dem Eintreten kritischer Situationen; zwischen 2010 und 2014 meldeten deutsche Betriebe jährlich rund 800 Unfälle mit Hebebühnen, 2023 lagen die meldepflichtigen Arbeitsbühnen-Unfälle unter 200.
Hebebühnen unterliegen mindestens einer jährlichen UVV-Prüfung durch eine Befähigte Person nach § 14 Abs. 2 BetrSichV. Zusätzlich sind tägliche Sicht- und Funktionsprüfungen durch den Bediener erforderlich. Außerordentliche Prüfungen folgen nach Umbau, Unfall oder längerer Stilllegung.
AST-Teilnehmende erhalten typspezifische Hebebühnen-Checklisten für alle sieben im Lehrgang behandelten Bauarten, inklusive elektronischer Version.
Nein, die Befähigung für mobile Hubarbeitsbühnen deckt ortsfeste Kfz-Hebebühnen nicht automatisch ab. Ortsfeste Kfz-Hebebühnen unterliegen zusätzlich DGUV Information 208-015 und erfordern eine eigene Sachkunde. AST bietet den Spezialkurs Befähigte Person Kfz-Hebebühnen separat an.
Kontrollierte Hebebühnen tragen eine Prüfplakette mit Prüfdatum und nächstem Prüftermin an sichtbarer Stelle. Das Prüfbuch enthält die fortlaufende Prüfhistorie; der Prüfbericht dokumentiert Prüfumfang, Mängel und Gesamtbewertung nach DGUV Grundsatz 308-002.