Qualifizieren Sie sich zur Befähigten Person für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen durch kranartenspezifische Schulungen bei AST. Für gesetzeskonforme Kranprüfungen an Brückenkranen, LKW-Ladekranen, Turmdrehkranen, Minikranen und weiteren Kranarten nach BetrSichV, TRBS 1203 und DGUV Vorschrift 52. Jede Kranart wird als eigenständige Schulung mit eigenen Praxisübungen und Prüfszenarien angeboten; die Grundqualifikation „Basic“ (ab 900 €) und die optionale ISO-Personenzertifizierung gelten kranartenübergreifend. Die Schulungen zur Befähigten Person für Krane befähigen zur eigenverantwortlichen Durchführung wiederkehrender Kranprüfungen und schaffen Rechtssicherheit gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften.
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Termine beim nächsten Schritt
Die Qualifizierung zur Befähigten Person für Kranprüfungen bei AST gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Stufen: den Grundkurs „Basic“ für die vollständige Prüfkompetenz und die optionale ISO-Personenzertifizierung nach ISO 17024. Beide Stufen werden für jede Kranart separat absolviert, weil TRBS 1203 kranartspezifische Berufserfahrung und Fachkenntnisse verlangt.
Unsere Schulungen für Befähigte Personen sind das Ergebnis von über zwanzig Jahren gelebter Arbeitssicherheit. Als Teilnehmer entwickeln Sie ein geschultes Auge für sicherheitsrelevante Mängel an Kranen und Hebezeugen. Die Inhalte sind praxisnah aufgebaut. Unsere Ausbilder wissen, worauf es auf der Baustelle ankommt.
Der Grundkurs „Basic“ ist das zentrale Qualifizierungsformat für Mitarbeitende, die wiederkehrende UVV-Prüfungen an einer bestimmten Kranart eigenverantwortlich durchführen wollen. Die Zertifizierung wird einzeln für die verschiedenen Krantypen absolviert: Brückenkrane, LKW-Ladekrane, Turmdrehkrane, Minikrane oder weitere Bauarten. Der „Basic“-Lehrgang wird je nach Kranart als Blended Learning (E-Learning und Präsenz) oder als reine Präsenzschulung angeboten.
Inhalt: Rechtsgrundlagen (BetrSichV, TRBS 1201, 1203, DGUV Vorschrift 52), Aufbau und Funktion der jeweiligen Kranart, Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung mit kranartenspezifischen Prüfpunkten, Mängelbewertung und Ablegereife, Dokumentation nach § 14 BetrSichV.
Zielgruppe: Betriebsingenieure, Meister, Monteure und Instandhalter mit technischer Ausbildung und nachweisbarer Praxiserfahrung an der jeweiligen Kranart. Sicherheitsfachkräfte im Industrieumfeld mit Kranbezug.
Ausbildungsziel: Teilnehmer führen wiederkehrende Kranprüfungen an der geschulten Kranart eigenständig, rechtskonform und vollständig dokumentiert durch. Die Qualifikation erfüllt die Anforderungen der TRBS 1203 und bildet die Grundlage für die förmliche Bestellung als Befähigte Person nach § 7 ArbSchG.
Abschluss: Berufsgenossenschaftlich anerkanntes Zertifikat zur Befähtigten Person für die Prüfung der jeweiligen Kranart; sofortige Einsetzbarkeit im Betrieb.
Preis (Basic):
| Kranart | Blended Learning | Präsenz |
| Brückenkrane | 900 € zzgl. MwSt. | 1.100 € zzgl. MwSt. |
| LKW-Ladekran | 900 € zzgl. MwSt. | 1.100 € zzgl. MwSt. |
| Turmdrehkrane | 1.350 € zzgl. MwSt. | 1.550 € zzgl. MwSt. |
| Minikrane | 900 € zzgl. MwSt. | 1.100 € zzgl. MwSt. |
Dauer (Basic): Beim Format “Blended Learning” beträgt die Dauer 4-5 Stunden E-Learning + 1 Tag Präsenz im Schulungszentrum. Beim Format “Präsenz” beträgt die Schulungsdauer 2 Tage in Präsenz, im Schulungszentrum.
Die ISO-Personenzertifizierung dokumentiert die Prüfkompetenz nach dem international anerkannten Standard ISO 17024 und ergänzt die Basic-Qualifikation um eine unabhängige Kompetenzbewertung. Die Zertifizierung umfasst eine schriftliche und mündliche Prüfung aller erworbenen Kompetenzen im Bereich Kranprüfung und weist Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz auf höchstem Niveau nach.
Zielgruppe: Befähigte Personen, die im Rahmen von Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 9001 tätig sind. Externe Dienstleister, die ihre Fachkompetenz dauerhaft nachweisen. Unternehmen, die höchste Qualitätsstandards bei Kranprüfungen anstreben.
Abschluss: ISO 17024-Personenzertifikat mit Rezertifizierungsnachweis.
Preis (ISO, inkl. Basic):
| Kranart | Blended Learning | Präsenz |
| Beliebig | 1.850 € zzgl. MwSt. | 2.050 € zzgl. MwSt. |
Dauer (ISO, inkl. Basic): Beim Format “Blended Learning” beträgt die Dauer 4-5 Stunden E-Learning + 1 Tag Präsenz im Schulungszentrum. Beim Format “Präsenz” beträgt die Schulungsdauer 2 Tage in Präsenz, im Schulungszentrum.
Die Rezertifizierung erfolgt jährlich durch Nachweis kontinuierlicher Prüftätigkeit und Teilnahme an den AST SafetyDays.
Betriebe, die Mitarbeitende auf Audits, behördliche Prüfungen oder komplexe Krananlagen vorbereiten, erreichen mit der ISO-Zertifizierung den höchsten Qualifikationsnachweis. Die Kombination mit weiteren UVV-Modulen (Lastaufnahmemittel, Hebebühnen, Winden) senkt den Gesamtqualifizierungsaufwand.
Die Qualifizierung zur Befähtigten Person für Krane folgt bei jeder Kranart einem dreistufigen Schulungskonzept: theoretische Grundlagen, praktische Prüfübungen und Bewertungsszenarien mit Abschlussprüfung.
Der theoretische Schulungsteil vermittelt das Normenwissen, das TRBS 1203 und DGUV Grundsatz 309-001 für die Prüftätigkeit voraussetzen. Die Inhalte umfassen die vollständige Normenhierarchie (ArbSchG, BetrSichV, TRBS 1201 und 1203, DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-001), Aufbau und Funktion der geschulten Kranart, physikalische Grundbegriffe zu Hubkräften, Lastzuständen und Ermüdung, CE-Bestimmungen und Altmaschinen-Regelung sowie Haftungsfragen im Schadensfall. Die Rechtsgrundlagen werden so aufbereitet, dass Teilnehmende im Betrieb eigenständig entscheiden, welche Prüfart für welche Krankonstellation in welchem Intervall erforderlich ist.
Der Praxisteil bildet den Kern jeder kranartenspezifischen Schulung: Teilnehmende führen Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Wirkungsprüfung an realen oder exemplarischen Krankomponenten der jeweiligen Bauart durch. Die Sichtprüfung erfasst Schäden, Korrosion, Verschleiß und Verformungen an Tragkonstruktion, Seilen, Haken und Sicherungseinrichtungen. Die Funktionsprüfung testet Steuerungen, Bremsen, Endschalter und Sicherheitseinrichtungen im Betrieb. Die Wirkungsprüfung bewertet unter Last, ob Bremsen, Überlastsicherungen und tragende Bauteile spezifiziert arbeiten.
Szenario Brückenkran: Bewertung von Schweißnahtrissen am Brückenträger, Ermittlung der Drahtbruchanzahl am Hubseil, Funktionsprüfung der Endschalter und Bremsen unter Last. Die Teilnehmer entscheiden über Betriebsfreigabe oder Stilllegung anhand der Ausschlusskriterien nach DGUV Grundsatz 309-001.
Szenario LKW-Ladekran: Prüfung der hydraulischen Auslegersegmente auf Leckagen und Verformungen, Bewertung der Abstützung auf unterschiedlichen Untergründen, Funktionsprüfung der Lastmomentbegrenzung unter verschiedenen Auslegerpositionen.
Szenario Turmdrehkran: Überprüfung der Turmsegmentverbindungen auf Korrosion und Rissbildung, Beurteilung des Drehkranzzustands, Funktionsprüfung der Notendhalteeinrichtungen, Umschervorrichtung und Lastmomentbegrenzung bei unterschiedlichen Lastzuständen.
Diese kranartenspezifischen Praxisszenarien bereiten gezielt auf die Prüfherausforderungen der jeweiligen Bauart vor. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmenden verankert das Regelwerkswissen im betrieblichen Alltag.
Bewertungsszenarien trainieren die Entscheidung: Betriebsfreigabe oder Ablegereife. Teilnehmende bewerten Mängelbefunde nach Schwere und Sicherheitsrelevanz, klassifizieren Schäden und üben die Formulierung nachvollziehbarer Prüfaufzeichnungen. Die theoretische Nutzungsdauer des Krans fließt in diese Bewertung ein: Verschleiß und strukturelle Ermüdung werden bei älteren Anlagen anders gewichtet als bei Neukranen. Die Schulung schließt mit einer schriftlichen Abschlussprüfung; nach bestandener Prüfung wird das kranartenspezifische Zertifikat ausgestellt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Kranprüfer-Ausbildung erfolgt die förmliche Bestellung durch den Arbeitgeber. Die erworbenen Kenntnisse werden durch regelmäßige Fortbildungen, unter anderem die jährlichen AST SafetyDays, aktuell gehalten.
Unser dreistufiges Schulungskonzept verbindet theoretische Grundlagen, praktische Prüfübungen und Bewertungsszenarien mit Abschlussprüfung.
Vermittlung der relevanten Rechts- und Normengrundlagen wie ArbSchG, BetrSichV, TRBS 1201/1203, DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-001. Ergänzend werden Aufbau, Funktion, Lastzustände, Ermüdung, CE-Bestimmungen, Altmaschinen-Regelung und Haftungsfragen behandelt.
Teilnehmende führen Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen und Wirkungsprüfungen an realen oder exemplarischen Krankomponenten durch. Geprüft werden unter anderem Tragkonstruktion, Seile, Haken, Bremsen, Endschalter, Steuerungen und Sicherheitseinrichtungen.
An typischen Szenarien für Brückenkrane, LKW-Ladekrane und Turmdrehkrane trainieren Teilnehmende die Bewertung von Mängeln, Verschleiß, Korrosion, Rissbildung, Lastmomentbegrenzungen und sicherheitsrelevanten Bauteilen.
Die Schulung schließt mit einer schriftlichen Abschlussprüfung ab. Nach bestandener Prüfung wird das kranartenspezifische Zertifikat ausgestellt; anschließend erfolgt die förmliche Bestellung zur Befähigten Person durch den Arbeitgeber.
Die erworbenen Kenntnisse werden durch regelmäßige Fortbildungen, unter anderem die jährlichen AST SafetyDays, aktuell gehalten.
Die Varianten gelten je nach Kranart. ISO ist nur dort auswählbar, wo sie bei der jeweiligen Kranart angeboten wird.
Wählen Sie die passende Kranart. Die Karten zeigen die jeweils verfügbaren Varianten, Preise und Prüfschwerpunkte.
Für Industrie- und Produktionshallen, Kranbahnen, Laufkatzen, Hubwerke und tragende Stahlbauteile.
Für hydraulische Anbaukrane auf Fahrzeugen, inklusive Abstützung, Lastmomentbegrenzung und Auslegerprüfung.
Für Baustellenkrane mit komplexem Tragwerk, Ausleger, Drehkranz, Seilführung und Sicherheitstechnik.
Für kompakte Spinnen- und Kompaktkrane in Industriehallen, Wartungsbereichen, Glasmontage und Innenausbau.
Für Betriebe mit gemischtem Kranbestand oder Sonderbauarten kann die Schulung passend zur vorhandenen Kranflotte zusammengestellt werden.
Die Befähigte Person zur Prüfung von Kranen muss drei zentrale Qualifikationsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 7 BetrSichV erfüllen, konkretisiert durch TRBS 1203: eine Berufsausbildung, Berufserfahrung mit der konkret zu prüfenden Kranart und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder ein Studium in einer einschlägigen Fachrichtung bildet das Fundament. Einschlägig sind Ausbildungen als Mechatroniker, Industriemechaniker oder Elektrotechniker sowie Ingenieurstudiengänge in Maschinenbau oder Elektrotechnik. Eine kaufmännische Ausbildung erfüllt diese Anforderung nach TRBS 1203 Ziffer 2.2 nicht.
Praktische Berufserfahrung im Umgang mit den konkret zu prüfenden Kranarten verlangt TRBS 1203 Ziffer 2.3. Wer Brückenkrane prüfen will, braucht Berufserfahrung mit Brückenkranen; allgemeine Industrieerfahrung ohne direkten Kranbezug reicht nicht aus. Gleiches gilt für LKW-Ladekrane, Turmdrehkrane und Minikrane – die Erfahrung muss zur Schulungsvariante passen. Eine Bedienerqualifikation nach TRBS 1116 und DGUV Grundsatz 309-003 stärkt diesen Nachweis.
Aktueller beruflicher Bezug zu den zu prüfenden Kranen stellt nach TRBS 1203 Ziffer 2.4 sicher, dass Kenntnisstand und Praxis auf dem Stand der Technik liegen. Jahrelange Unterbrechung der Krantätigkeit lässt dieses Merkmal entfallen. Ob alle Voraussetzungen vorliegen, prüft der Arbeitgeber vor der Anmeldung.
Befähigte Personen zur Prüfung von Kranen agieren bei Prüfungen fachlich unabhängig und dürfen durch diese Rolle nicht benachteiligt werden. Die Unabhängigkeit garantiert objektive Prüfergebnisse.
Ein allgemeiner UVV-Prüfer reicht für Kranprüfungen im Sinne der DGUV Vorschrift 52 nicht automatisch aus. Für Kranprüfungen ist eine kranspezifische Qualifikation erforderlich – insbesondere Erfahrung mit den konkret zu prüfenden Kranarten.
Der Begriff wird häufig allgemein für Personen verwendet, die Arbeitsmittel prüfen. Wer zum Beispiel PSA gegen Absturz, Leitern oder andere Arbeitsmittel prüft, erfüllt dadurch aber nicht automatisch die Anforderungen für Kranprüfungen.
Kransachkundiger und Befähigte Person zur Prüfung von Kranen bezeichnen inhaltlich dieselbe Rolle. „Kransachkundiger“ ist die ältere Bezeichnung aus der DGUV Vorschrift 52; rechtlich maßgeblich ist heute die Befähigte Person nach BetrSichV.
Der Prüfsachverständige ist eine höhere Qualifikationsstufe. Er benötigt unter anderem einen Ingenieurabschluss und mehrjährige Erfahrung in Konstruktion, Bau oder Prüfung von Kranen.
Die zeitnahe berufliche Tätigkeit erfordert regelmäßiges Prüfen und kontinuierliche Weiterbildung für Befähigte Personen im Bereich Kranprüfung. Technische Entwicklungen bei Krananlagen, Regelwerksänderungen und neue Prüfverfahren erfordern regelmäßige Aktualisierung des Fachwissens.
Regelmäßige Fortbildungen sichern die Aktualität der Fachkenntnisse. TRBS 1203 fordert den Nachweis kontinuierlicher Weiterbildung; für Prüfsachverständige schreibt Abschnitt 4.1 ausdrücklich eine Weiterbildung mindestens alle 3 Jahre vor. Für Befähigte Personen gilt die allgemeine Pflicht zur Kenntnisaktualisierung bei relevanten Änderungen. Die Schwerpunkte umfassen Änderungen in Gesetzen und technischen Regeln, neue Normen und Richtlinien für Krananlagen, Unfallgeschehen und Schadensanalysen sowie innovative Prüfverfahren.
Praktische Prüftätigkeit erhält die Kompetenz. Regelmäßige Kranprüfungen sind Bestandteil der Anforderung zur zeitnahen beruflichen Tätigkeit. Befähigte Personen, die dauerhaft keine Krane prüfen, verlieren schrittweise den aktuellen Praxisbezug. Bei längeren Unterbrechungen über sechs Monate empfiehlt sich eine Auffrischungsschulung.
Dokumentation der Fortbildung schafft Rechtssicherheit gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften. Fortbildungsnachweise, Schulungszertifikate und Prüfbucheinträge bilden die Nachweiskette, die bei behördlichen Prüfungen und im Schadensfall angefordert wird. AST stellt nach jeder Schulung ein dokumentierbares Zertifikat aus, das für diese Nachweiskette verwendbar ist.
Die AST SafetyDays bieten eine kompakte eintägige Fortbildung für Befähigte Personen zur Prüfung von Kranen. Das 7-stündige Programm behandelt aktuelle Regelwerksänderungen, Praxisfälle und ermöglicht branchenübergreifenden Erfahrungsaustausch. Die Fortbildung erfüllt die Anforderungen der TRBS 1203 und verlängert AST-Zertifizierungen um zwölf Monate.
Die AST SafetyDays finden am CAMPUS M. Home of safety statt und werden in einem Drei-Tages-Zeitraum einmal im Jahr veranstaltet. Die Investition von 350 Euro plus Mehrwertsteuer sichert den rechtskonformen Kenntnisstand für Kranprüfungen für das gesamte Jahr.
Die Schulungen zur Befähigten Person für die Prüfung von Kranen werden in drei Formaten angeboten: Blended Learning, reine Präsenzschulung und Inhouse-Schulungen direkt im Betrieb des Kunden.
Schulungen lassen sich mit weiteren UVV-Modulen kombinieren, etwa für Lastaufnahmemittel, Hebebühnen oder Winden.
Blended Learning kombiniert ein E-Learning-Modul mit einem Präsenztag. Das E-Learning vermittelt die theoretischen Grundlagen (Rechtsrahmen, Normenhierarchie, Kranartenkunde) im Selbststudium; der Präsenztag im CAMPUS M. Home of safety in Blaustein, Baden-Württemberg, konzentriert sich auf praktische Prüfübungen und Bewertungsszenarien. Dieses Format eignet sich für Teilnehmende, die den Theorieteil zeitlich flexibel absolvieren wollen.
Die Präsenzschulungen vermitteln Theorie und Praxis vollständig vor Ort im CAMPUS M. Home of safety. Teilnehmende profitieren vom durchgängigen Kontakt mit den Ausbildern, von praktischen Demonstrationen an Prüfobjekten und vom Erfahrungsaustausch in der Gruppe. Das Präsenzformat steht für Brückenkrane, LKW-Ladekrane und Turmdrehkrane zur Verfügung.
Unsere Inhouse-Schulungen finden direkt im Betrieb des Kunden statt. Prüfbeispiele, Schulungsinhalte und Szenarien werden an die konkret eingesetzten Krantypen angepasst. Dieses Format eignet sich, wenn mehrere Mitarbeitende gleichzeitig qualifiziert werden (ab zwei Teilnehmern), Reisezeiten vermieden werden oder betriebsspezifische Krankonstellationen besondere Beachtung erfordern. Bei Inhouse-Schulungen wird die kranartenspezifische Schulung direkt an den Krananlagen Ihres Betriebs durchgeführt – mit den Krantypen, die tatsächlich geprüft werden.
Wir bei AST stehen jeden Morgen für ein Ziel auf: Ihre Mitarbeiter gehen abends so gesund nach Hause, wie sie gekommen sind. Unsere fortschrittlichen Arbeitssicherheitslösungen bieten maximale Sicherheit, zugeschnitten auf Ihr Unternehmen als ganzheitliches Konzept. Zuverlässig im Alltag, bewährt im Ernstfall. Diese Qualität verdanken wir unserer konsequenten Spezialisierung im Bereich Arbeitssicherheit seit über 20 Jahren. Deshalb werden unsere Befähigte Personen Schulungen zur Kranprüfung immer wieder gerne gebucht.
Angelika und Matthias Müller (Geschäftsführung)
Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 sind alle Hebezeuge, die Lasten mittels Tragmitteln heben, senken und horizontal bewegen, unabhängig von Betriebsart und Tragfähigkeit.
Zu den Kranen zählen Brückenkrane, Portalkrane, Hallenkrane, Turmdrehkrane, Fahrzeugkrane, LKW-Ladekrane (LKW-Anbaukrane), Derrickkrane, Minikrane sowie handbetriebene Krane und Kettenzüge. Elektrokettenzüge, Seilwinden und Serienhubwerke fallen unter die DGUV Vorschrift 54 und werden in ergänzenden Modulen behandelt.
Krane darf prüfen, wer die 3 kumulativen Anforderungen der TRBS 1203 erfüllt und vom Arbeitgeber nach § 7 ArbSchG als Befähigte Person förmlich bestellt wurde: abgeschlossene technische Berufsausbildung, Berufserfahrung mit den zu prüfenden Kranarten und zeitnahe berufliche Tätigkeit. Bestimmte Prüfarten und Krantypen erfordern einen Prüfsachverständigen nach TRBS 1203 Abschnitt 4.1.
Krane werden mindestens einmal jährlich durch eine Befähigte Person geprüft (§ 26 DGUV Vorschrift 52). Kraftbetriebene Turmdrehkrane, Fahrzeugkrane, ortsveränderliche Derrickkrane und LKW-Anbaukrane erfordern nach § 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 52 alle 4 Jahre eine Sachverständigenprüfung. Die Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 kann kürzere Prüfintervalle festlegen.
Ja, eine interne Befähigte Person reicht für wiederkehrende Prüfungen aller gängigen Krantypen aus, die in der Bestellung und dem Qualifikationsnachweis benannt sind. Die TRBS-1203-Voraussetzungen gelten kranartspezifisch: Wer nur für Brückenkrane qualifiziert und bestellt ist, darf keine LKW-Ladekrane prüfen. Portalkrane erfordern für die Inbetriebnahmeprüfung einen Prüfsachverständigen; für alle anderen wiederkehrenden Prüfungen ist die Befähigte Person zuständig.
TRBS 1203 Ziffer 2.3 verlangt Berufserfahrung mit den konkret zu prüfenden Kranarten. Brückenkrane, LKW-Ladekrane und Turmdrehkrane unterscheiden sich grundlegend in Konstruktion, Prüfpunkten und typischen Schadensbildern. Die kranartenspezifische Schulung stellt sicher, dass Teilnehmer die konstruktiven Eigenheiten, Sicherheitseinrichtungen und Ausschlusskriterien der jeweiligen Bauart beherrschen. Betriebe, die mehrere Kranarten im Einsatz haben, qualifizieren ihre Mitarbeitenden in den jeweils relevanten Schulungen.
Die Grundqualifizierung erfolgt je Kranart separat. Inhouse-Schulungen lassen sich kombinieren: Betriebe mit Brückenkranen und LKW-Ladekranen buchen beide Schulungen als zusammenhängendes Programm. Die gemeinsamen theoretischen Grundlagen (Rechtsrahmen, BetrSichV, TRBS) werden einmal vermittelt; die kranartenspezifischen Praxis- und Bewertungsteile folgen für jede Bauart einzeln. Die Kombination mit weiteren UVV-Modulen (Lastaufnahmemittel, Hebebühnen, Winden) senkt den Gesamtqualifizierungsaufwand.
§ 14 BetrSichV verpflichtet zur Dokumentation jeder Kranprüfung. Prüfbuch, individuelle Prüfaufzeichnungen, Prüfmarken am Kran und der Qualifizierungsnachweis mit der förmlichen Bestellung der Befähigten Person bilden die Nachweiskette. Vollständige Unterlagen schützen den Arbeitgeber bei behördlichen Prüfungen und im Schadensfall.
Wie wird die Befähigung im Betrieb formal übertragen?
Der Arbeitgeber bestellt die Befähigte Person für Kranprüfungen schriftlich oder digital nach § 7 ArbSchG. Die Bestellung hält fest, welche Kranarten geprüft werden dürfen, in welchem Betrieb die Prüfbefugnis gilt und dass die Voraussetzungen der TRBS 1203 geprüft und für erfüllt befunden wurden. Die Bestellung ist Voraussetzung für die rechtlich wirksame Übertragung der Prüfverantwortung.
Die Kranprüfung regeln ArbSchG, BetrSichV (§ 14 Abs. 4 i. V. m. Anhang 3), TRBS 1203, TRBS 1201, TRBS 1111, DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-001 und VDI 4068 Teil 1 und Teil 2. Ergänzend gelten EN-Normen, DIN-Normen und VDI-Richtlinien als technischer Bewertungsrahmen sowie die EG-Maschinenrichtlinie für CE-pflichtige Anlagen.
Die Befähigte Person trägt die Verantwortung für die fachgerechte Bewertung des sicherheitstechnischen Zustands des Krans. Fehlerhafte Bewertungen ziehen haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich; fundierte Fachkenntnisse und sorgfältige Dokumentation sind die Grundlage der Prüftätigkeit.