Für die Prüfung von Leitern und Tritten (Stehleitern, Bockleitern, Anlegeleitern Ausschiebeleitern etc.), lernst du die ergänzenden, arbeitsmittelspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Damit kann dein Unternehmer dich als „Zur Prüfung befähigte Person“ beauftragen. Wir zeigen dir theoretisch und praktisch, ab welchem Grad bei Verschleiß oder Abnutzung, dein Prüfbefund positiv oder negativ ausfällt.
Lernziele
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Besondere Anforderungen als „Zur Prüfung befähigten Person“
- Anwenden praktischer Prüfverfahren
- Identifizieren und Bewerten von Mängeln und deren Risiken
- Entwickeln der Fähigkeit zur Organisation regelmäßiger Prüfungen
- Fähigkeit zur Erstellung rechtsgültiger Prüfbefunde
Zielgruppe
Befähigte Personen (Sachkundige), die Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen durchführen und rechtskräftige Prüfbefunde ausstellen.
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre
Mitzubringen sind:
- Zugang zum Internet mit persönlicher E-Mail Adresse
Digitale Umsetzung
Wir arbeiten mit unserer digitalen Lernplattform.
Dauer
ca. 4h
Rechtliche Grundlagen
Der Arbeitgeber muss nach §14 BetrSichV für die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmittel qualifizierte „Zur Prüfung befähigte Personen“ beauftragen. Mit den Kursen „Modul Grundlagen“ und „Modul Kernkompetenz“ kann nach TRBS 1203 und VDI 4068, in Kombination der beruflichen Ausbildung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit, hohe Rechtsicherheit für das Prüfen im Unternehmen erreicht werden.
Vorschriften
- DGUV Information 208-016 Leitern
- Bedienungsanleitung von Hersteller
- BetrSichV
- DGUV Vorschriften
- DGUV Regeln
- DGUV Informationen
- DGUV Prüfgrundsätze
- TRBS 1201, 1203
- VDI 4068,
- EU-Maschinenverordnung
- EU-Maschinenrichtlinie
- Normen
Inhalte
-
- Prüfung vor der ersten Verwendung
- Wiederkehrende Prüfung
- Außerordentliche Prüfung
- Prüfen nach schädigenden Ereignissen
- Prüfumfang
- Zustand der Bauteile und Einrichtungen
- Bestimmungsgemäßer Zusammenbau
- Vollständigkeit
- Wirksamkeit der mechanischen Sicherheitseinrichtungen
- Prüfung vor der ersten Verwendung
Optionale Ergänzungskurse
Zertifizierte befähigte Person
Du kannst dich aufbauend zum Kurs „Zertifizierte befähigten Person“ anmelden. Die Zertifizierung ist der immer zeitaktuelle Nachweis für werthaltige Erstqualifizierung, Fort- und Weiterbildung auf dem Stand der Technik sowie vorhandene zeitnahe berufliche Tätigkeit. Damit werden die Forderungen bzgl. Weiterbildung nach BetrSichV und TRBS 1203 für dein Unternehmen abgedeckt. Du bist damit nachweislich gegenüber Arbeitgeber, Kunden, Aufsichtsbehörden und Auditoren immer aktuell regelkonform akkreditiert und beugst optimal gegen Organisationsverschulden oder Fahrlässigkeit bei Unfallermittlungen vor. Bist du Prüfdienstleister ist die Zertifizierung zudem ein werbewirksames Qualitätsmerkmal und Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitanbieter.
AST-SAFETY DAYS
Gemäß BetrSichV und TRBS 1203 unterliegen „Zur Prüfung befähigte Personen“ der ständigen Fortbildungspflicht. Hierzu bieten sich optimal die immer jährlich neu aufgesetzten Fortbildungen „AST-SAFETY DAYS“ an. Darin werden alle wichtigen Neuerungen aus Vorschriften und Stand der Technik aufgearbeitet, Erfahrungen aus wiederkehrenden Prüfungen analysiert und den Teilnehmern in Präsenz oder E-Learning vermittelt.
Sprache
Der Kurs findet in deutscher Sprache statt. Auf Anfrage auch in anderen Sprachen möglich.